Kostenübernahme

Die psychologische Psychotherapie wird über die obligatorische Grundversicherung finanziert. Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung, welche Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin ausstellen kann. Auch PsychiaterInnen, sowie ÄrztInnen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung ausstellen.

 

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für die psychologische Beratung oder Therapie selber zu übernehmen. Dafür  benötigen Sie keine ärztliche Anordnung für Psychotherapie und keine Diagnose. Der Tarif für Selbstzahler*innen beträgt Fr. 195.-/60 Minuten (inkl. 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit). Zusätzliches wie Telefonate, Mail, Berichte, usw. werden nach Aufwand verrechnet. 

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr), die psychologische Unterstützung benötigen aufgrund eines Geburtsgebrechens oder mit dem Ziel der Eingliederung ins Erwerbsleben, werden die Kosten von der Invalidenversicherung übernommen.

In manchen Fällen übernehmen die Unfallversicherungen oder Opferhilfestellen einen Teil der Therapiekosten, wenn Sie Opfer einer Straftat oder eines Unfalls geworden sind und dies im Zusammenhang mit der aktuellen psychischen Symptomatik steht.

 

Termine können kostenlos bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden (per Telefon, E-Mail, SMS).

Bei kurzfristigeren Absagen wird der Termin verrechnet.