Ich bin befugt über die Grundversicherung abzurechnen. Dafür brauchen Sie eine ärztliche Anordnung (z.B. vom Hausarzt oder Psychiater). Am Seitenende unten finden Sie das Formular mit meinen Angaben zum Download, dies können Sie Ihrem Arzt / Ärztin weiterreichen und mir ausgefüllt bitte per Email zusenden oder beim Erstgespräch mitbringen.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für die psychologische Beratung oder Therapie selber zu übernehmen. Zusätzliches wie Telefonate, Mail, Berichte, usw. werden nach Aufwand verrechnet.
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr), die psychologische Unterstützung benötigen aufgrund eines Geburtsgebrechens oder mit dem Ziel der Eingliederung ins Erwerbsleben, werden die Kosten von der Invalidenversicherung übernommen.
In manchen Fällen übernehmen die Unfallversicherungen oder Opferhilfestellen einen Teil der Therapiekosten, wenn Sie Opfer einer Straftat oder eines Unfalls geworden sind und dies im Zusammenhang mit der aktuellen psychischen Symptomatik steht.
Bitte melden Sie sich im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden (werktags) vor dem Termin per Email, SMS ab. Andernfalls muss der Termin in Rechnung gestellt werden, unabhängig vom
Grund. Besten Dank für Ihr Verständnis.
